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   AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99 - 47   

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https://dejure.org/2000,15588
AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99 - 47 (https://dejure.org/2000,15588)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.10.2000 - 30 C 38/99 - 47 (https://dejure.org/2000,15588)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 30 C 38/99 - 47 (https://dejure.org/2000,15588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Amalgamsanierung der Zähne?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenerstattung - AG Frankfurt: Tinnitus-geschädigter Patient hat Anspruch auf Kostenerstattung für Amalgamsanierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Waldshut-Tiengen, 07.05.1997 - 2 O 25/96

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Arzneimittel Recancostat und GSH-Combi

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    Positiv ausgedrückt lässt sich formulierten, dass eine im Sinne der Krankenversicherungsbedingungen medizinisch notwendige Heilbehandlung dann vorliegt, wenn sie auf allgemein anerkannten biologischen Therapiemaßnahmen aufbaut und ein Gesamtkonzept erkennen lässt, welches den Erfolg der Heilung oder Linderung anstrebt und nicht aus bestimmten Gründen einen solchen Erfolg als ausgeschlossen erscheinen lässt (Landgericht Walzhut-Tiengen, NJW-RR 1997, Seite 1184).

    In solchen Fällen wird eine Behandlung im allgemeinen bereits dann als medizinisch gerechtfertigt angesehen, wenn eine generelle Wirksamkeit zwar nicht nachgewiesen werden kann, eine Erfolgsaussicht andererseits jedoch nicht völlig entfernt liegt (Bundessozialgericht, NJW 1992, Seite 1584; Landgericht München, NJW 1996, Seite 2435; Landgericht Walzhut-Tiengen, NJW-RR 1997, Seite 1184).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    In solchen Fällen wird eine Behandlung im allgemeinen bereits dann als medizinisch gerechtfertigt angesehen, wenn eine generelle Wirksamkeit zwar nicht nachgewiesen werden kann, eine Erfolgsaussicht andererseits jedoch nicht völlig entfernt liegt (Bundessozialgericht, NJW 1992, Seite 1584; Landgericht München, NJW 1996, Seite 2435; Landgericht Walzhut-Tiengen, NJW-RR 1997, Seite 1184).
  • OLG Celle, 06.04.1995 - 8 U 202/94

    Medizinische Heilbehandlungen; Unheilbare Krankheiten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    Negativ formuliert wird eine medizinisch notwendige Heilbehandlung bereits dann zu verneinen sein, wenn für die eingeschlagene Therapie ein wissenschaftlicher Ansatz nicht erkennbar ist und keinerlei nachvollziehbare Einwirkungen auf das Krankheitsbild objektivierbar sind (OLG Celle, NJW-RR 1996, Seite 97).
  • OLG München, 29.10.1998 - 19 U 1901/98

    Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten aus einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    Grundsätzlich muss die angewandte Behandlungsmethode also auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, der die prognostizierte Wirkungsweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag, diese Wirkungsweise zumindest aber wahrscheinlich macht (OLG München, NJW-RR 1999, Seite 326, 327).
  • OLG Hamm, 21.07.1982 - 20 U 56/81

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung; Vertretbarkeit; Meinungsverschiedenheiten;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    Grundsätzlich kommt es für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung auf objektive Gesichtspunkte an, also darauf, ob es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, dieselbe als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, Versicherungsrecht 1983, Seite 385).
  • LG München I, 08.05.1996 - 15 S 13314/95

    Kostenerstattung für "experimentelle Therapie" bei Aids

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.10.2000 - 30 C 38/99
    In solchen Fällen wird eine Behandlung im allgemeinen bereits dann als medizinisch gerechtfertigt angesehen, wenn eine generelle Wirksamkeit zwar nicht nachgewiesen werden kann, eine Erfolgsaussicht andererseits jedoch nicht völlig entfernt liegt (Bundessozialgericht, NJW 1992, Seite 1584; Landgericht München, NJW 1996, Seite 2435; Landgericht Walzhut-Tiengen, NJW-RR 1997, Seite 1184).
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